Rechtsprechung
BGH, 03.07.1957 - 2 StR 238/57 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1957,1457) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 10, 316
- NJW 1957, 1409
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.05.1957 - 1 StR 58/57 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- RG, 12.02.1924 - I 979/23
1. Ist § 27 b Abs. 1 StGB. auch anwendbar, wenn durch Versagung mildernder …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 27.06.1924 - I 530/24
Bleibt die Vorinstanz nach Aufhebung ihres Urteils nur im Strafausspruch und …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 22.12.1924 - III 882/24
Ist für den Fall, daß an Stelle mehrerer nach § 27 b StGB. erkannter Geldstrafen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 27.10.1961 - 2 StR 193/61
Vorliegen eines Verfahrenshindernisses bei Bedeutungslosigkeit einer …
Dort darf das Gericht den Angeklagten nicht freisprechen, muß ihn vielmehr unter Absehen von einem Strafausspruch für schuldig erklären (BGHSt 4, 172, 176 [BGH 10.03.1953 - 1 StR 40/53]; 10, 320) [BGH 03.07.1957 - 2 StR 238/57]. - BGH, 31.01.1968 - 2 ARs 418/67
Voraussetzungen für die Bestimmung des zuständigen Gerichts
§ 12 Abs. 2 StPO setzt voraus, daß das Hauptverfahren bereits eröffnet ist (BGHSt 10, 319 [BGH 03.07.1957 - 2 StR 238/57]; 13, 186, 188 f [BGH 10.07.1959 - 2 ARs 86/59]; 16, 391) [BGH 10.11.1961 - 4 StR 407/61]. - BGH, 24.02.1959 - 5 StR 631/58
Umfang der Verfallserklärung bei einer Verurteilung wegen Bestechung
Denn nach § 2 in Verbindung mit § 11 StFG 1954 ist als, Maßstab dafür, ob für mehrere Taten Straffreiheit zu gewähren ist, die Summe der Ersatzfreiheitsstrafen (vgl. BGHSt 10, 316, 320) maßgebend.